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ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LEISTUNGSBEDINGUNGEN

Digitizing construction.

1. GELTUNGSBEREICH

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, sowie auch dann, wenn die aedificium digital GmbH in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die Leistungen erbringt.

2) Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche oder gewerbliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtspflegende Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Kunde oder Besteller im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer und werden als Auftraggeber bezeichnet. Die aedificium digital GmbH wird als Auftragnehmer bezeichnet.

3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

4) Die Bedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber seine eigenen, von diesen Bedingungen abweichenden AGB mitgeteilt oder diese auf Schriftstücken überreicht hat. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers oder der für ihn handelnden Personen werden diese nicht Vertragsinhalt.

2. AUSKÜNFTE, BERATUNG, EIGENSCHAFTEN DER LEISTUNGEN

1) Informationen und Angebote bezüglich der Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der Erfahrungen von der aedificium digital GmbH. Die angegebenen Werte sind als Durchschnittswerte anzusehen. Alle Angaben über Leistungen, mithin die in den Angeboten und sonstigen Druckschriften von der aedificium digital GmbH enthaltenen Angaben, insbesondere technische Angaben, sind annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Änderungen des Inhaltes und der Ausführung der Leistungen von der aedificium digital GmbH erfolgen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) oder bleiben im handelsüblichen Umfang vorbehalten.

2) Eine Bezugnahme auf Normen, technische Regelungen sowie technische Angaben oder Inhalte der Leistungen in Angeboten, Webseiten oder Werbeunterlagen der aedificium digital GmbH stellen nur dann eine Angabe einer Eigenschaft der Leistungen dar, wenn die aedificium digital GmbH die Beschaffenheit ausdrücklich als Eigenschaft ihrer Leistungen deklariert hat, ansonsten handelt es sich um eine unverbindliche allgemeine Leistungsbeschreibung.

3) Eine Garantie gilt nur dann, als von der aedificium digital GmbH gewährt, wenn die aedificium digital GmbH schriftlich eine Eigenschaft als garantiert bezeichnet hat.

4) Der aedificium digital GmbH steht es frei, sich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere zur Durchführung der angebotenen Leistungen, der Tätigkeit Dritter zu bedienen.

3. VERTRAGSABSCHLUSS – ANGEBOT, ANNAHME

1) Die aedificium digital GmbH erstellt nach den Angaben und Wünschen des Auftraggebers einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Sofern die Bestellung des Auftraggebers ein Angebot im Sinne von § 145 BGB darstellt, ist die aedificium digital GmbH berechtigt, dieses innerhalb einer Frist von 10 Tagen anzunehmen. Der Auftraggeber ist für die Dauer von 10 Tagen an das Angebot gebunden, sofern nicht eine andere Bindefrist vereinbart wurde.

2) Sollte das Angebot des Auftraggebers unter Änderungen und Ergänzungen durch die aedificium digital GmbH angenommen werden, stellt dies einen neuen Kostenvoranschlag dar, an welches die aedificium digital GmbH wiederum 10 Tage gebunden ist, gerechnet ab dem Datum des Zugangs beim Auftraggeber, sofern nicht eine andere Bindefrist vereinbart wurde.

3) Ein Kostenvoranschlag der aedificium digital GmbH oder ein Angebot des Auftraggebers wird jedoch erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung gegenüber dem Auftraggeber seitens der aedificium digital GmbH wirksam.

4) Sollte eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht vorliegen, aber aus der Kommunikation der aedificium digital GmbH hervorgehen, dass der Auftrag angenommen wurde, insbesondere durch Projektplanung, den Projektbeginn oder die Nennung eines Liefertermins (ETD), gilt der Auftrag als konkludent angenommen. Alle beiderseitigen Vertragsansprüche treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft. Sollte der Besteller zu diesem Zeitpunkt das Projekt nicht mehr wie angeboten durchführen wollen, ist er verpflichtet, dies unverzüglich und schriftlich der aedificium digital GmbH mitzuteilen. In diesem Fall wird der Vertrag unter Berücksichtigung bereits erbrachter Leistungen und Vorarbeiten rückabgewickelt. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

4. NACHTRAGSARBEITEN UND AUFTRAGSABWICKLUNG

1) Sollte sich in der Auftragsabwicklung der Umfang des Auftragsvolumens vom erteilten Auftrag wesentlich abweichen, sind von der aedificium digital GmbH Änderungsanzeigen oder die Notwendigkeit von Nachtragsarbeiten umgehend dem Auftraggeber schriftlich mitzuteilen. Der aedificium digital GmbH steht dann eine zusätzliche Vergütung zu, wenn folgende drei Voraussetzungen bei einem Auftragslos der erbrachten Leistungen kumulativ vorliegen: a) Die Leistungen müssen für die Erfüllung des Auftrags notwendig gewesen sein. b) Die Leistungen müssen dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entsprochen haben. c) Die Leistungen müssen dem Auftraggeber nach Ausführung unverzüglich angezeigt worden sein.

2) Sollte der Umfang des Auftragsvolumens vorsehen, dass z.B. die vom Auftraggeber gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu ungenau und nicht verwertbar sind und durch die aedificium digital GmbH oder Dritte neu erstellt werden sollen und diese oder andere zusätzlichen Arbeiten zu einer Behinderung der eigentlichen Auftragsabwicklung führen, steht der aedificium digital GmbH eine Ausfallzeit für jeden Tag Stillstand zu. Die Höhe der Kosten belaufen sich dann pauschal auf bis zu 3.500,– Euro netto pro Tag über die Dauer der Behinderung.

5. PREISANGABE DER DIENSTLEISTUNGEN

Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sowie bei Bedarf zzgl. Versand- oder Speditionskosten. Die Preisberechnung und Zahlung erfolgt in Euro. Mehrkosten durch Zahlung in Fremdwährungen trägt der Auftraggeber.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1) Rechnungsbeträge sind grundsätzlich innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Erfolgt diese nicht, gerät der Auftraggeber, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug.

a) Für den Verbraucher gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. I, 247 BGB).

b) Für den Unternehmer gilt ein Verzugszinssatz in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. II, 247 BGB).

2) Verweigert der Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin grundlos die Annahme bzw. Abholung der Ware bzw. verzögert er diese aus Gründen, die nicht der aedificium digital GmbH uns zu vertreten sind, ist die erbrachte Leistung zur Zahlung fällig, sobald der Auftraggeber die Mitteilung von der aedificium digital GmbH erhalten hat, dass diese zur Lieferung bzw. Abholung bereit steht. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3) Der Auftraggeber hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch die aedificium digital GmbH anerkannt wurden. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4) Die aedificium digital GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen zum Ende eines Monats zu erstellen, sofern die zu erbringenden Leistungen sich über einen Monat hinaus strecken. Die Teilrechnungen werden auf Basis der bis dahin erbrachten Teilleistungen gemäß vorgelegten Leistungsnachweis abgerechnet. Mit erfolgreicher Beendigung der zu erbringenden Leistungen wird eine Schlussrechnung unter Anrechnung der bereits erbrachten und abgerechneten Leistungen gestellt.

5) Die aedificium digital GmbH behält sich das Recht vor Vorkasse-Rechnungen zu stellen, sofern der Auftraggeber das erste Mal einen Auftrag an die aedificium digital GmbH erteilt oder die Bonitätsauskunft eine empfohlene Kreditwürdigkeit unter der Auftragssumme mitteilt. Im Rahmen der Bonitätsprüfung findet ggf. ein Datenaustausch mit. Im Rahmen der Bonitätsprüfung findet ggf. ein Datenaustausch mit einem Factoring-Dienstleister statt.

6) Die aedificium digital GmbH ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen an einen Factoring-Dienstleister abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind bei abgetretenen Forderungen nach Aufforderung mit schuldbefreiender Wirkung an den benannten Finanzdienstleister zu leisten.

7. STORNIERUNG DER VERTRAGSLEISTUNG DURCH DEN AUFTRAGGEBER

1) Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Auftrags durch den Auftraggeber wird die gesetzliche Regelung des § 649 BGB wie folgt modifiziert:

a) Bei Zugang der Kündigung mehr als 14 Tage vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 25% der vereinbarten Vergütung.

c) Bei Zugang der Kündigung innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Ausführungstermin schuldet der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung.

d) Erfolgt eine Kündigung nach der bereits begonnenen Auftragsabwicklung der zu erbringenden Leistungen, schuldet der Auftraggeber 100% der vereinbarten Vergütung.

2) Eine Anrechnung ersparter Aufwendungen und eine Anrechnung von tatsächlich erzielten bzw. böswillig unterlassenen Zwischenverdiensten gemäß §§ 649 S. 1 Halbsatz 2 BGB findet in den Fällen der vorzeitigen Beendigung durch den Auftraggeber ausdrücklich nicht statt.

3) Punkt 1) gilt nicht, wenn die vorzeitige Beendigung aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Auftraggebers liegen und auf höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages wegen Sturm, politischer Umstürze, Krankheit oder Tod einer am Produktionsprozess beteiligten, nicht zu ersetzenden Person.

4) In jedem Falle schuldet der Auftraggeber jedoch bei einer vorzeitigen Beendigung die Erstattung der nachgewiesenen erbrachten Leistungen, Ausgaben Dritter und insbesondere die Fahrt- und Übernachtungskosten.

8. RÜCKTRITTSRECHT

1) Die aedificium digital GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:

a) die Erbringung der Leistung objektiv oder subjektiv unmöglich im Sinne des §275 BGB ist,

b) die Durchführung von Leistungen zu den vereinbarten Zeiten kein freier Zugang zu dem Objekt, das Gegenstand der Leistung ist, besteht.

c) der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten nach § 8 nicht erfüllt und hierdurch die Ausführung des Auftrags unzumutbar erschwert wird,

d) aufgrund äußerer Bedingungen (z.B. Wetterlage, Sicht-/Lichtverhältnisse, hoher KV Index) eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags nicht möglich ist, bzw. dieser nicht ohne eine erhebliche Gefährdung der Sicherheit der beteiligten Personen und/oder der eingesetzten Technik ausgeführt werden kann,

e) eine zur Ausführung des Auftrags auf unseren Antrag erteilte behördliche Genehmigung (z.B. Drehgenehmigung, Fluggenehmigung, Zutrittsgenehmigung) widerrufen oder zurückgenommen wird, bzw. aus anderen Gründen ihre Bestandskraft verliert.

2) Der Rücktritt ist gegenüber dem Auftraggeber in Textform zu erklären und zu begründen. Sollte der Rücktritt aus Gründen erfolgen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch der aedificium digital GmbH in vollem Umfang bestehen.

3) In jedem Falle schuldet der Auftraggeber bei einem Rücktritt nach § 8 die Erstattung der entstandenen und nachgewiesenen Auslagen, insbesondere Fahrt- und Übernachtungskosten.

9. ABNAHME DER ERBRACHTEN LEISTUNGEN

1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus diesem Vertrag Eigentum des Verkäufers. Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.

Die erbrachten Leistungen der aedificium digital GmbH gelten im Sinne des § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen, soweit bis zum zehnten Werktag ab Lieferung keine Mängel schriftlich angezeigt sind und der Auftraggeber in dieser Zeit der Abnahme nicht ausdrücklich begründet widersprochen hat. Hinsichtlich der Abnahme der Leistungen gelten im Übrigen die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

2) Die Regelung des § 640 Abs.1 S. 3 BGB wird hierdurch nicht berührt.

10. URHEBER UND NUTZUNGSRECHTE

1) Bei den von aedificium digital GmbH erstellten Vermessungs-, Foto-, Laser- oder Filmaufnahmen handelt es sich um urheberrechtlich geschütztes Material der aedificium digital GmbH.

2) Dem Auftraggeber wird grundsätzlich ein einfaches Nutzungs- und Verwertungsrecht an dem erstellten Material eingeräumt, es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich anderweitiges vereinbart.

3) Der Auftraggeber ist berechtigt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.

4) Die aedificium digital GmbH behält sich vor, Bildmaterial (Punktwolken, Fotos, Videos, Screenshots, Renderings, etc.) zu Werbezwecken auf den Webseiten der aedificium digital GmbH, in Social-Media-Auftritten (z. B. Facebook, Xing, Linkedin, Instagram), in Printmedien (z. B. Flyer, Broschüren, Fachzeitschriften), bei Messeauftritten und Werbefilmen (der aedificium digital GmbH zu verwenden, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

5) Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass einzelne Arbeiten (Bild- und Videomaterial) zu Werbezwecken als Referenz für die aedificium digital GmbH verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass er als Referenz der aedificium digital GmbH genannt werden darf, sofern nicht eine Geheimhaltungserklärung oder eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

6) Die Einräumung der einfachen Nutzungs- und Verwertungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche der aedificium digital GmbH gegen den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Eine Verwertung der Nutzungs- und Verwertungsrechte ist in einer strittigen Auseinandersetzung der Zahlungsansprüche nach schriftlicher Aufforderung wegen Eigentumsvorbehalt der aedificium digital GmbH zu unterlassen.

11. GEWÄHRLEISTUNG

1) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß § 377 HGB . Voraussetzung für anstehende Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch, dass er etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Leistungserbringung gegenüber der aedificium digital GmbH schriftlich anzeigt. Unterbleibt diese Anzeige, wird der Auftraggeber von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen.

2) Die aedificium digital GmbH übernimmt ausdrücklich keine Gewähr für die Tauglichkeit der vom Auftraggeber gelieferten Geodaten (z.B. Pass- und Kontrollpunkte) zu einem vom Nutzer damit verfolgten Zweck. Des Weiteren übernimmt die aedificium digital GmbH ausdrücklich keine Gewähr, dass die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der gelieferten Geodaten beim Nutzer vorliegen.

3) Die von aedificium digital GmbH gelieferten Produkte, Dienstleistungen und Leistungen stellen nur in technischer Hinsicht Lieferungen dar. Die Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck und die Verwertbarkeit der Leistungen wird von der aedificium digital GmbH weder gewährleistet noch zugesagt. Es obliegt dem Auftraggeber, die Eignung der Leistungen für seinen Verwendungszweck selbst zu prüfen.

4) Die aedificium digital GmbH führt grundsätzlich alle zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und Fachwissen durch. Dennoch kann nicht immer ausgeschlossen werden, dass z.B. bei der Vermessung Fehler und Abweichungen auftreten (beispielsweise durch Vegetation, Regen oder Verspiegelung). Die aedificium digital GmbH weist den Auftraggeber vor der Erfassung auf mögliche Fehlerquellen, bzw. Störfaktoren hin. Sollte der Auftrag trotz Hinweise auf mögliche Fehlerquellen, bzw. Störfaktoren vom Auftraggeber angewiesen oder beauftragt werden, die Arbeiten auszuführen, übernimmt die aedificium digital GmbH keine Gewährleistung in Bezug auf Vollständigkeit und Genauigkeit.

12. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1) Die aedificium digital GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Das gleiche gilt für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruhen.Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden nachweisbaren Schaden begrenzt.

2) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der aedificium digital GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt.

3) Kardinalpflichten im Sinne dieser AGB sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

4) Im Übrigen ist die Haftung der aedificium digital GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf solche Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. Mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, die Folge von Mängeln an Lieferungen oder Leistungen der aedificium digital GmbH sind, sind nur dann ersatzfähig, wenn ein solcher Schaden typischerweise mit dem Vertrag und den getroffenen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand verbunden und vorhersehbar war.

5) Die Haftungsbeschränkungen nach den vorstehenden Absätzen gelten sinngemäß auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der aedificium digital GmbH.

13. HÖHERE GEWALT

1) Für den Fall, dass die aedificium digital GmbH die Erfüllung ihrer Leistungsverpflichtungen aufgrund von Umständen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und nach Vertragsschluss entstanden sind, ganz oder teilweise unmöglich wird, ist sie für die Dauer dieser Behinderung sowie einer angemessenen Anlaufzeit von ihrer Leistungspflicht befreit. Zu solchen Umständen zählen insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen und andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die die Leistung der aedificium digital GmbH unzumutbar machen.

2) Die vorstehende Regelung gilt auch, wenn die vorgenannten Umstände bei Subunternehmern oder Zulieferern eintreten. Die aedificium digital GmbH wird den Auftraggeber über den Eintritt solcher Umstände unverzüglich informieren und ihm die Dauer ihrer Behinderung sowie den voraussichtlichen Zeitpunkt, bis zu dem sie die Leistung wieder erbringen kann, mitteilen.

3) Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers wegen Lieferverzugs oder Unmöglichkeit der Leistungserbringung sind in den Fällen der höheren Gewalt ausgeschlossen.

14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ausschließlich der Sitz der aedificium digital GmbH.

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